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Gefahr durch Lithiumbatterien auf Entsorgungsanlagen

Aufgaben und Lösungen

Unsachgemäßes entsorgen von Lithiumbatterien stellt Recyclinghöfe immer öfter vor große Probleme. In letzter Zeit häufen sich Berichterstattungen in den Nachrichten, dass es fast schon regelmäßig zu Bränden in Entsorgungsfachbetrieben kommt – wahrscheinlich ausgelöst durch handelsübliche Lithiumbatterien und Akkus. Die Zusammensetzung solcher Batterien besteht aus gefährlichen Stoffen, die dazu führen können, Feuer entstehen zu lassen. Genau das bedroht die Sicherheit von Menschen und Maschinen auf Recyclinghöfen ungemein, zugleich ist es eine Bedrohung für die Umwelt. Experten fordern daher strengere Regeln und mehr Achtsamkeit beim Umgang mit diesen Batterien.

Lithiumbatterien: Sehr gefährlich, wenn falsch weggeworfen

Lithiumbatterien kommen in Form von Akkus zusätzlich auch in vielen modernen Geräten wie Handys, Laptops, E-Bikes und Elektrowerkzeugen zum Einsatz. Diese mobilen Stromspeicher beinhalten große Energiemengen. Aber Achtung: Bei unsachgemäßer Handhabung können sie erhebliche Probleme verursachen. Schon kleine Schäden an der Batteriehülle können zu einem Kurzschluss führen, was wiederum Brände auslösen kann. Ein Kurzschluss entsteht, wenn der Strom unkontrolliert innerhalb des Geräts fließt, es kann zu Überhitzung kommen und somit zu Bränden führen.

Brandgefahren auf Entsorgungshöfen

Auf Recyclinganlagen steigt die Brandgefahr erheblich an: Aus organisatorischen und auch aus Platzgründen kann Abfall phasenweise dicht zusammenliegen. Entsorgt zum Beispiel jemand – unwissend – ein defektes Handy, das genau an solch einer Stelle landet, kann dort ein Feuer entstehen. Allein in Deutschland ereignen sich durch unachtsames Wegwerfen jedes Jahr zahlreiche Unfälle mit Batterien, die zu Bränden führen. Diese Feuer gefährden Menschen Tiere und die Natur. Zusätzlich führt das zu hohen Kosten für die Schadensbehebung.

Verbände fordern strengere Vorschriften

Viele Gruppen betonen schon länger, dass ein Entsorgungsfachbetrieb dieses Problem mit entstehenden Bränden nicht allein lösen kann. Die Stimmen nach strengeren Gesetzen und Vorschriften für den Umgang mit Lithiumbatterien werden lauter um Gefahren wie Brände zu vermeiden. Umso wichtiger ist es, dass Lithiumbatterien nicht in den normalen Müll gelangen dürfen. Auch die Hersteller von Geräten und Batterien sollten wahrscheinlich mehr Verantwortung für den Lebenszyklus ihrer Produkte übernehmen. Dazu gehören auch die Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung der Batterien.

Ein Auszug aus dem Batteriegesetz - BattG

 

§ 9 Pflichten der Vertreiber

  • (1) Jeder Vertreiber ist verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung nach Satz 1 beschränkt sich auf Altbatterien der Art im Sinne von § 2 Absatz 2 bis 6, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen. Satz 1 erstreckt sich nicht auf Produkte mit eingebauten Altbatterien; das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und die Altfahrzeug-Verordnung bleiben unberührt. Im Versandhandel ist Handelsgeschäft im Sinne von Satz 1 das Versandlager.
  • (2) Die Vertreiber nach Absatz 1 Satz 1 sind verpflichtet, zurückgenommene Geräte-Altbatterien einem Rücknahmesystem nach § 7 Absatz 1 Satz 1 zu überlassen. Die Bindung an ein Rücknahmesystem erfolgt für mindestens zwölf Monate. Eine Kündigung ist nur zulässig bis drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder, falls keine Laufzeit vereinbart ist, bis drei Monate vor Ablauf der zwölf Monate. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten oder keine Kündigung erklärt, verlängert sich die Laufzeit um mindestens zwölf weitere Monate. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht, sofern die Genehmigung des Rücknahmesystems während der Laufzeit entfällt.
  • (3) Soweit ein Vertreiber vom Angebot nach § 8 Absatz 1 keinen Gebrauch macht und Fahrzeug- und Industriebatterien selbst verwertet oder Dritten zur Verwertung überlässt, hat er sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 14 erfüllt werden. Für Fahrzeug- und Industriebatterien, die der Vertreiber einem gewerblichen Altbatterieentsorger mit dem Ziel der Verwertung überlässt, gelten die Anforderungen des § 14 zu Gunsten des Vertreibers als erfüllt. Satz 2 gilt auch für Fahrzeugbatterien, die der Vertreiber einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit dem Ziel der Verwertung überlässt.
  • (4) Die Kosten für die Rücknahme, Sortierung, Verwertung und Beseitigung von Geräte-Altbatterien dürfen beim Vertrieb neuer Gerätebatterien gegenüber dem Endnutzer nicht getrennt ausgewiesen werden.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/battg/BattG.pdf

Tipps für Verbraucher: So entsorgen Sie Batterien richtig

Unsere Tipps, um Brände zu vermeiden: Verbraucher sollten ihre Batterien fachgerecht entsorgen. Hier sind einige wichtige Ratschläge

  • Batterien niemals im Hausmüll entsorgen, sondern zu dafür vorgesehenen Recyclinghöfen bringen. Zuständig dafür sind die kommunalen Entsorger.
  • Defekte Batterien sind mit äußerster Vorsicht zu behandeln. Man sollte sie in feuerfesten Behältern aufbewahren und umgehend entsorgen.
  • Batterien aus batteriebetriebenen Geräten entfernen, beides separat fachgerecht entsorgen lassen.
  • Geräte mit eingebauten Batterien sollten als Ganzes abgegeben werden, wenn die Batterien nicht selbst entfernt werden können.

Bitte beachten: Auf unseren Recyclinghöfen in Hambühren und Peine können keine Batterien für die Entsorgung angenommen werden.

Die Bedeutung fachgerechter Entsorgung für die Umwelt

Alte Batterien werden sicher gelagert und in den Wirtschaftszyklus zurückgeführt, damit wertvolle Materialien wiederverwendet werden können. Das verringert die Nachfrage nach neuen Rohstoffen und bewahrt Ressourcen. In einer Zeit mit vielen Umweltproblemen unterstützt dieser Ansatz dabei, die Notwendigkeit des Abbaus neuer Rohstoffe zu verkleinern und den Weg in eine nachhaltigere Zukunft zu fördern.

Unser Fazit

Gemeinsam für Sicherheit und Umweltschutz

Unsachgemäß entsorgte Lithiumbatterien sind ein allgemeines Problem mit weitreichenden Folgen. Verbraucher, Unternehmen und die Politik müssen zusammenarbeiten, um eine sichere Entsorgung zu gewährleisten. Genau das kann die Umwelt und die Gesundheit von Menschen und Tieren besser schützen.

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